Merkantiler Minderwert
Der Begriff des merkantilen Minderwertes, im Sprachgebrauch auch "Minderwert", bezieht sich auf den Wertverlust, der durch die Qualifizierung des Fahrzeuges als "Unfallwagen" eintritt.
Im Gebrauchtwagenhandel gilt die Tatsache der Beschädigung durch einen Unfall als Makel, der den Wert des Fahrzeuges nachhaltig beeinträchtigt, auch wenn die technischen Folgen des Unfalls durch eine Reparatur restlos und qualifiziert beseitigt wurden.
Der merkantile Minderwert tritt aber nicht nach jedem Unfall auf. Wird ein merkantiler Minderwert ermittelt, wird dieser mit der Schadenersatzzahlung fällig, d.h. er ist von der gegnerischen Versicherung zusammen mit der Schadenersatzzahlung auszuzahlen.
Wir stellen im Rahmen des Gutachtens fest, ob ein merkantiler Minderwert dem Grunde nach anzusetzen ist und beziffern diesen konkret, damit die Versicherung des Unfallgegners diesen auszahlen kann.